Servicereglement
Autowerkstatt Świat MINI
§1. Allgemeine Bestimmungen
- Dieses Reglement legt die Regeln für die Nutzung der Dienstleistungen der Autowerkstatt Świat MINI fest, die von der Firma MARTEN Group Sp. z o.o., im Folgenden „Werkstatt" genannt, betrieben wird.
- Die Firma MARTEN Group Sp. z o.o. ist Eigentümer der Werkstatt, deren Sitz sich unter folgender Adresse befindet: ul. Nowogrodzka 64/43, 02-014 Warszawa.
- Serviceleistungen werden in der Werkstatt in der ul. Jasna 8, 05-090 Raszyn erbracht.
- Świat MINI ist offizieller BMW / MINI Partner, was höchste Qualität der erbrachten Dienstleistungen gemäß den Herstellervorgaben garantiert.
- Kontakt mit der Werkstatt ist möglich über:
- Telefon: 665 885 775
- E-Mail-Adresse: info@swiatmini.pl
- Kontaktformular auf der Website: www.swiatmini.pl
- Das Abstellen eines Fahrzeugs in der Werkstatt bedeutet die Annahme dieses Reglements durch den Kunden.
§2. Leistungsumfang
- Die Werkstatt Świat MINI bietet umfassenden Fahrzeugservice, einschließlich:
- Periodische Inspektionen
- Mechanische, elektrische und elektronische Reparaturen
- Komplette Fahrwerksvermessung und Geometrieeinstellung
- Computerdiagnose
- Vollständiger Klimaanlagen-Service
- Reifenservice und Verkauf neuer Reifen
- Unfallreparaturen
- Bargeldlose Schadensabwicklung
- Pannenhilfe
- Chiptuning
- Prüfstand
- Verkauf von Ersatzteilen
- Ankauf und Verkauf gebrauchter MINI Fahrzeuge
- Vermittlung beim Verkauf gebrauchter MINI Fahrzeuge
- Alle Dienstleistungen werden mit moderner Diagnoseausrüstung und gemäß den Vorgaben des Herstellers BMW / MINI durchgeführt.
- Die Werkstatt repariert keine Fahrzeuge mit vom Kunden bereitgestellten Teilen. Alle Teile müssen in unserer Werkstatt gekauft werden.
- Die Werkstatt kann auf Kundenwunsch die technische Prüfung an einer Fahrzeugprüfstelle gemäß der Preisliste der Prüfstelle durchführen.
§3. Bedingungen für die Fahrzeugannahme
- Die Fahrzeugannahme erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder persönlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle bekannten Informationen über den Fahrzeugzustand, die Reparaturhistorie und die Umstände der Fehler mitzuteilen.
- Die Werkstatt erstellt vor Reparaturbeginn einen vorläufigen Kostenvoranschlag und holt die Zustimmung des Kunden ein.
- Bei Entdeckung zusätzlicher Mängel kontaktiert die Werkstatt den Kunden, um die Zustimmung für weitere Arbeiten einzuholen.
- Jede Fehlerdiagnose ist unabhängig von der Durchführung der Reparatur in der Werkstatt kostenpflichtig und beträgt mindestens 300 zł brutto.
- Jede Reparatur über 1000 zł brutto erfordert eine schriftliche E-Mail-Bestätigung des Kunden.
- Die Werkstatt haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände während des Aufenthalts in der Werkstatt.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug für die Dauer der Diagnose und Reparatur in der Werkstatt zu lassen, da die Werkstatt über keinen Warteraum verfügt und unsere Mitarbeiter nicht unter Zeitdruck arbeiten.
- Der Kunde stimmt einer Probefahrt des Fahrzeugs zu Diagnosezwecken und zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung der Reparatur zu.
- Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug mit mindestens 1/4 Kraftstoff im Tank abzugeben.
- Der Kunde stimmt dem Betanken des Fahrzeugs zu, wenn ein zu niedriger Kraftstoffstand die Diagnose oder Reparatur unmöglich macht. Die Betankungsleistung kostet 50 zł netto + Kraftstoffkosten.
§4. Verpflichtungen der Werkstatt
- Die Werkstatt verpflichtet sich zur termingerechten und professionellen Ausführung der Dienstleistungen gemäß den anerkannten Standards.
- Bei Verzögerungen informiert die Werkstatt den Kunden und vereinbart einen neuen Fertigstellungstermin.
- Die Werkstatt verwendet Original-Ersatzteile oder hochwertige Alternativen, entsprechend der Wahl des Kunden.
§5. Reparaturzeit
- Die Reparaturzeit wird individuell für jeden Auftrag festgelegt, abhängig von Art und Umfang der Arbeiten, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und der aktuellen Auslastung der Werkstatt. Der Kunde erhält einen ungefähren Fertigstellungstermin nach Bestätigung des Reparaturumfangs.
- In Ausnahmesituationen — wie fehlender Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Entdeckung zusätzlicher Mängel während der Reparatur oder anderen vom Werkstatt unabhängigen Umständen — kann sich der vereinbarte Fertigstellungstermin verlängern. Über jeden solchen Fall wird der Kunde unverzüglich telefonisch oder per E-Mail informiert und ein neuer Termin gemeinsam vereinbart.
- Die Werkstatt haftet nicht für Verluste oder zusätzliche Kosten, die dem Kunden aufgrund einer verlängerten Reparaturzeit entstehen, insbesondere: Kosten für ein Mietfahrzeug, Verdienstausfälle, Verluste durch mangelnden Zugang zum Fahrzeug oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden.
§6. Verpflichtungen des Kunden
- Der Kunde liefert das Fahrzeug zum vereinbarten Termin und übermittelt alle notwendigen Informationen zu seinem technischen Zustand.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen frist- und formgerecht gemäß Vereinbarung mit der Werkstatt zu begleichen.
- Der Kunde holt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nach Abschluss der Reparatur ab.
- Bei Nichtabholung des Fahrzeugs innerhalb von 3 Tagen nach Reparaturabschluss wird eine Parkgebühr in Höhe von 100 zł netto für jeden angefangenen Tag der Verspätung berechnet.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Arbeit der Werkstattmitarbeiter nicht mit versteckten oder sichtbaren Kameras, einschließlich Dashcams, ohne ausdrückliche Zustimmung der Werkstatt aufzuzeichnen.
- Der Kunde verpflichtet sich, von der Werkstatt erhaltene Kostenvoranschläge und Korrespondenz nicht an Dritte weiterzugeben oder im Internet zu veröffentlichen.
§7. Preisliste und Zahlungen
- Die Kosten für Dienstleistungen werden individuell je nach Umfang der Reparatur und verwendeten Teilen festgelegt.
- Jede Fehlerdiagnose ist unabhängig von der Durchführung der Reparatur in der Werkstatt kostenpflichtig und beträgt mindestens 300 zł brutto.
- Zahlungen können bar, mit Zahlungskarte, per Banküberweisung auf das angegebene Konto oder über das Zahlungssystem IMOJE ING erfolgen.
- Die Werkstatt behält sich das Recht vor, bei größeren Aufträgen eine Anzahlung auf die Reparaturkosten zu verlangen.
- Das Fahrzeug wird dem Kunden nur nach vollständiger Begleichung der Zahlungen ausgehändigt. Diese Regel gilt für alle Zahlungsformen, einschließlich Rechnungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel - in diesem Fall wird das Fahrzeug nach Erhalt der Überweisungsbestätigung ausgehändigt.
§8. Garantie und Reklamationen
- Die Werkstatt gewährt Garantie auf erbrachte Dienstleistungen und eingebaute Teile gemäß den Bedingungen des Herstellers.
- Reklamationen bezüglich erbrachter Dienstleistungen sind telefonisch oder schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Auftreten des Problems zu melden.
- Die Werkstatt verpflichtet sich, Garantiereparaturen so schnell wie möglich durchzuführen. In extremen Fällen, wie z.B. fehlender Teileverfügbarkeit oder kompliziertem Reparaturcharakter, kann sich die Ausführungszeit verlängern.
- Nach Meldung der Reklamation ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach der Meldung nach vorheriger Terminvereinbarung in der Werkstatt abzugeben. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zum Verlust des Garantieanspruchs für den gemeldeten Mangel führen.
- Die Werkstatt haftet nicht für Verluste oder Kosten, die dem Kunden während des Wartens auf die Garantie- oder Reklamationsreparatur entstehen, einschließlich der Kosten für ein Mietfahrzeug oder anderer Verluste durch mangelnden Zugang zum Fahrzeug.
§9. Haftung der Werkstatt
- Die Werkstatt haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, einschließlich Hagel, Sturm, Unwetter, Brand, Überschwemmung oder andere atmosphärische Phänomene, die auf dem Werkstattgelände abgestellte Fahrzeuge betreffen können.
- Der Parkplatz der Werkstatt ist unbewacht, aber rund um die Uhr überwacht und videoüberwacht, was die Sicherheit der abgestellten Fahrzeuge erhöhen soll.
- Die Werkstatt haftet nicht für Schäden, die aus Umständen resultieren, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie Vandalismus, Diebstahl oder Folgen höherer Gewalt.
§10. Kennzeichenrahmen
- Der Kunde stimmt dem Austausch der Kennzeichenrahmen gegen firmeneigene Rahmen „Świat MINI" zu.
- Die Werkstatt kann während der Durchführung von Serviceleistungen die Kennzeichenrahmen austauschen. Ein solcher Austausch dient der Kennzeichnung des von der Werkstatt betreuten Fahrzeugs und der Identifizierung des Servicedurchführungsortes.
- Grundsätzlich tauscht die Werkstatt keine Rahmen ohne Kennzeichnungen, Rahmen mit Kennzeichnungen von Automobilclubs, Veranstaltungen, Fahrzeugherstellern, Unternehmen ohne Bezug zur Automobilbranche oder anderen Kennzeichnungen, die nicht mit einer Werkstatt- oder Servicetätigkeit verbunden sind, aus.
- Die Werkstatt kann auch beschädigte, gerissene, gebrochene, verformte oder nicht mehr funktionsfähige Rahmen austauschen.
- Wenn der Kunde dem Austausch der Kennzeichenrahmen nicht zustimmt, sollte er die Werkstatt darüber bei der Fahrzeugannahme zur Reparatur oder zum Service informieren. In diesem Fall werden die Rahmen nicht ausgetauscht.
- Demontierte Rahmen werden für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Tag der Fahrzeugabholung durch den Kunden aufbewahrt. In dieser Zeit kann der Kunde die alten Rahmen abholen oder die Wiederherstellung der vorherigen Kennzeichenmontage beantragen.
- Nach Ablauf von 14 Tagen ab dem Tag der Fahrzeugabholung hat die Werkstatt das Recht, die demontierten Rahmen zu entsorgen oder wegzuwerfen, ohne zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet zu sein.
- Auf Wunsch des Kunden, der innerhalb der oben genannten Frist geäußert wird, kann die Werkstatt die vorherige Kennzeichenmontage unter Verwendung der demontierten Rahmen wiederherstellen, sofern diese noch verfügbar und für die Remontage geeignet sind.
§11. Schlussbestimmungen
- In Angelegenheiten, die nicht durch dieses Reglement geregelt sind, finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung.
- Die Werkstatt behält sich das Recht vor, das Reglement zu ändern. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website der Werkstatt in Kraft.
- Das Abstellen eines Fahrzeugs in der Werkstatt bedeutet die Annahme dieses Reglements durch den Kunden.
Wichtigste Informationen:
- Fehlerdiagnose - min. 300 zł brutto (unabhängig von der Reparatur kostenpflichtig)
- Reparaturen über 1000 zł - E-Mail-Bestätigung erforderlich
- Parkgebühr nach 3 Tagen - 100 zł netto/Tag
- Werkstatt montiert keine vom Kunden bereitgestellten Teile
- Parkplatz ist videoüberwacht, aber unbewacht
- Fahrzeug wird nur nach Zahlungsbegleichung ausgehändigt
- Mindestens 1/4 Kraftstoff im Tank erforderlich
- Betankung bei Bedarf - 50 zł netto + Kraftstoff
- Reklamationen innerhalb von 7 Tagen nach Auftreten des Problems melden
- Fahrzeug für Garantiereparatur innerhalb von 14 Tagen abgeben (nach Terminvereinbarung)
- Reparaturzeit individuell festgelegt — nach Bestätigung des Umfangs; mögliche Verlängerung in Ausnahmesituationen
- Werkstatt übernimmt keine Kosten für Mietfahrzeug oder andere Verluste durch Verlängerung der Reparatur
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Mo-Fr: 8:00-17:00 Uhr
Sa-So: Geschlossen
Mo-Fr: 8:00-17:00 Uhr
Sa-So: Geschlossen