Servicereglement
Autowerkstatt Świat MINI
§1. Allgemeine Bestimmungen
- Dieses Reglement legt die Regeln für die Nutzung der Dienstleistungen der Autowerkstatt Świat MINI fest, die von der Firma MARTEN Group Sp. z o.o., im Folgenden „Werkstatt" genannt, betrieben wird.
- Die Firma MARTEN Group Sp. z o.o. ist Eigentümer der Werkstatt, deren Sitz sich unter folgender Adresse befindet: ul. Nowogrodzka 64/43, 02-014 Warszawa. Die Gesellschaft ist im Unternehmerregister des polnischen Nationalen Gerichtsregisters (Krajowy Rejestr Sądowy) eingetragen, das vom Amtsgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau, XII. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters, geführt wird, unter der Nummer KRS 0001159705, NIP 7011249072, REGON 541087858. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 10 000 zł.
- Serviceleistungen werden in der Werkstatt in der ul. Jasna 8, 05-090 Raszyn erbracht.
- Świat MINI ist offizieller BMW / MINI Partner, was höchste Qualität der erbrachten Dienstleistungen gemäß den Herstellervorgaben garantiert.
- Kontakt mit der Werkstatt ist möglich über:
- Das Abstellen eines Fahrzeugs in der Werkstatt bedeutet die Annahme dieses Reglements durch den Kunden.
§2. Leistungsumfang
- Die Werkstatt Świat MINI bietet umfassenden Fahrzeugservice, einschließlich:
- Periodische Inspektionen
- Mechanische, elektrische und elektronische Reparaturen
- Komplette Fahrwerksvermessung und Geometrieeinstellung
- Computerdiagnose
- Vollständiger Klimaanlagen-Service
- Reifenservice und Verkauf neuer Reifen
- Unfallreparaturen
- Bargeldlose Schadensabwicklung
- Pannenhilfe
- Chiptuning
- Prüfstand
- Verkauf von Ersatzteilen
- Ankauf und Verkauf gebrauchter MINI Fahrzeuge
- Vermittlung beim Verkauf gebrauchter MINI Fahrzeuge
- Alle Dienstleistungen werden mit moderner Diagnoseausrüstung und — vorbehaltlich §4 Absatz 5 — gemäß den Vorgaben des Herstellers BMW / MINI durchgeführt.
- Die Werkstatt repariert keine Fahrzeuge mit vom Kunden bereitgestellten Teilen. Alle Teile müssen in unserer Werkstatt gekauft werden.
- Die Werkstatt kann auf Kundenwunsch die technische Prüfung an einer Fahrzeugprüfstelle gemäß der Preisliste der Prüfstelle durchführen.
§3. Bedingungen für die Fahrzeugannahme
- Die Fahrzeugannahme erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder persönlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle bekannten Informationen über den Fahrzeugzustand, die Reparaturhistorie und die Umstände der Fehler mitzuteilen.
- Die Werkstatt erstellt vor Reparaturbeginn einen vorläufigen Kostenvoranschlag und holt die Zustimmung des Kunden ein.
- Bei Entdeckung zusätzlicher Mängel kontaktiert die Werkstatt den Kunden, um die Zustimmung für weitere Arbeiten einzuholen.
- Jede Fehlerdiagnose ist unabhängig von der Durchführung der Reparatur in der Werkstatt kostenpflichtig und beträgt mindestens 300 zł brutto.
- Meldet der Kunde einen konkreten Fehler, der keine vollständige Diagnose erfordert, erhebt die Werkstatt eine Gebühr für die Überprüfung des gemeldeten Fehlers in Höhe von mindestens 200 zł brutto. Die Gebühr umfasst die Prüfarbeiten, die zur Bestätigung des Vorliegens des vom Kunden angegebenen Fehlers erforderlich sind, und wird unabhängig von der Durchführung der Reparatur in der Werkstatt erhoben.
- Jede Reparatur über 1000 zł brutto erfordert eine schriftliche E-Mail-Bestätigung des Kunden.
- Während der Reparatur aus dem Fahrzeug ausgebaute Teile werden nicht aufbewahrt — die Werkstatt führt sie automatisch der Entsorgung zu, ohne den Kunden gesondert zu benachrichtigen.
- Ein Kunde, der die Rückgabe der ausgebauten Teile wünscht, ist verpflichtet, dies spätestens im Zeitpunkt der Annahme des Kostenvoranschlags mitzuteilen. Teile, deren Rückgabe nicht innerhalb dieser Frist angemeldet wurde, werden nicht ausgehändigt, und ihre Entsorgung begründet keinerlei Ansprüche gegenüber der Werkstatt.
- Nicht zurückgegeben werden Teile, die gemäß den Bedingungen des Herstellers oder Lieferanten einem Garantieaustausch, einem Pfand oder einer Rückgabepflicht an den Lieferanten unterliegen — insbesondere aufbereitete (regenerierte) oder zur Aufbereitung bestimmte Teile (z. B. Turbolader, Lichtmaschinen, Anlasser usw.). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde den Rückgabewunsch fristgerecht angemeldet hat.
- Die Werkstatt haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände während des Aufenthalts in der Werkstatt.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug für die Dauer der Diagnose und Reparatur in der Werkstatt zu lassen, da die Werkstatt über keinen Warteraum verfügt und unsere Mitarbeiter nicht unter Zeitdruck arbeiten.
- Der Kunde stimmt einer Probefahrt des Fahrzeugs zu Diagnosezwecken und zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung der Reparatur zu.
- Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug mit mindestens 1/4 Kraftstoff im Tank abzugeben.
- Der Kunde stimmt dem Betanken des Fahrzeugs zu, wenn ein zu niedriger Kraftstoffstand die Diagnose oder Reparatur unmöglich macht. Die Betankungsleistung kostet 50 zł netto + Kraftstoffkosten.
§4. Verpflichtungen der Werkstatt
- Die Werkstatt verpflichtet sich zur termingerechten und professionellen Ausführung der Dienstleistungen gemäß den anerkannten Standards.
- Bei Verzögerungen informiert die Werkstatt den Kunden und vereinbart einen neuen Fertigstellungstermin.
- Die Werkstatt verwendet Original-Ersatzteile oder hochwertige Alternativen, entsprechend der Wahl des Kunden.
- Alle von der Werkstatt eingebauten Teile sind fabrikneu. Soll im Einzelfall ein gebrauchtes oder aufbereitetes (regeneriertes) Teil verwendet werden, wird dies jeweils ausdrücklich im Kostenvoranschlag angegeben. Fehlt ein solcher Hinweis im Kostenvoranschlag, bedeutet dies, dass das eingebaute Teil neu ist.
- Reparaturen werden gemäß der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Technologie ausgeführt, mit der Maßgabe, dass die Werkstatt das Recht hat, eine eigene — von der vom Hersteller vorgesehenen abweichende — Reparaturtechnologie anzuwenden, wenn sie auf Grundlage des aktuellen Stands der Technik und der Erfahrung in der Reparatur von MINI und BMW Fahrzeugen zu der Einschätzung gelangt, dass eine solche Lösung haltbarer, wirksamer oder in anderer Weise für den Kunden vorteilhafter ist. Die Anwendung einer eigenen Reparaturtechnologie schränkt die Rechte des Kunden aus der Garantie (§8) sowie aus den Vorschriften über die Haftung für die Vertragswidrigkeit der Leistung nicht ein.
§5. Reparaturzeit
- Die Reparaturzeit wird individuell für jeden Auftrag festgelegt, abhängig von Art und Umfang der Arbeiten, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und der aktuellen Auslastung der Werkstatt. Der Kunde erhält einen ungefähren Fertigstellungstermin nach Bestätigung des Reparaturumfangs.
- In Ausnahmesituationen — wie fehlender Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Entdeckung zusätzlicher Mängel während der Reparatur oder anderen von der Werkstatt unabhängigen Umständen — kann sich der vereinbarte Fertigstellungstermin verlängern. Über jeden solchen Fall wird der Kunde unverzüglich telefonisch oder per E-Mail informiert und ein neuer Termin gemeinsam vereinbart.
- Die Werkstatt haftet nicht für Verluste oder zusätzliche Kosten, die dem Kunden aufgrund einer verlängerten Reparaturzeit entstehen, insbesondere: Kosten für ein Mietfahrzeug, Verdienstausfälle, Verluste durch mangelnden Zugang zum Fahrzeug oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden.
§6. Verpflichtungen des Kunden
- Der Kunde liefert das Fahrzeug zum vereinbarten Termin und übermittelt alle notwendigen Informationen zu seinem technischen Zustand.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen frist- und formgerecht gemäß Vereinbarung mit der Werkstatt zu begleichen.
- Der Kunde holt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nach Abschluss der Reparatur ab.
- Bei Nichtabholung des Fahrzeugs innerhalb von 3 Tagen nach Reparaturabschluss wird eine Parkgebühr in Höhe von 100 zł netto für jeden angefangenen Tag der Verspätung berechnet.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Arbeit der Werkstattmitarbeiter nicht mit versteckten oder sichtbaren Kameras, einschließlich Dashcams, ohne ausdrückliche Zustimmung der Werkstatt aufzuzeichnen.
- Der Kunde verpflichtet sich, von der Werkstatt erhaltene Kostenvoranschläge und Korrespondenz nicht an Dritte weiterzugeben oder im Internet zu veröffentlichen.
§7. Preisliste und Zahlungen
- Die Kosten für Dienstleistungen werden individuell je nach Umfang der Reparatur und verwendeten Teilen festgelegt.
- Jede Fehlerdiagnose ist unabhängig von der Durchführung der Reparatur in der Werkstatt kostenpflichtig und beträgt mindestens 300 zł brutto.
- Meldet der Kunde einen konkreten Fehler, der keine vollständige Diagnose erfordert, erhebt die Werkstatt eine Gebühr für die Überprüfung des gemeldeten Fehlers in Höhe von mindestens 200 zł brutto, unabhängig von der Durchführung der Reparatur in der Werkstatt.
- Zahlungen können bar, mit Zahlungskarte (Visa, Mastercard), per Banküberweisung auf das angegebene Konto sowie online über das Zahlungssystem ING Pay erfolgen, dessen Betreiber die ING Bank Śląski S.A. ist — einschließlich BLIK und der elektronischen Geldbörsen: Apple Pay und Google Pay.
- Online-Zahlungen werden über Zahlungslinks abgewickelt, die im System ING Pay generiert und dem Kunden von der Werkstatt per E-Mail oder SMS zugesandt werden. Die Zahlung erfolgt, nachdem der Kunde über den Zahlungslink auf die Seite des Zahlungsbetreibers gelangt ist und eine der verfügbaren Zahlungsmethoden ausgewählt hat.
- Die von der Werkstatt ausgestellte Verkaufsrechnung enthält jeweils die Daten zur Identifizierung des betreuten Fahrzeugs: Marke, Modell und amtliches Kennzeichen. Diese Daten werden automatisch durch das Verkaufssystem der Werkstatt auf der Rechnung eingetragen — es ist nicht möglich, eine Rechnung ohne das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs oder mit einem anderen amtlichen Kennzeichen als dem des Fahrzeugs, auf das sich die Dienstleistung bezieht, auszustellen.
- Die Werkstatt behält sich das Recht vor, bei größeren Aufträgen eine Anzahlung auf die Reparaturkosten zu verlangen.
- Das Fahrzeug wird dem Kunden nur nach vollständiger Begleichung der Zahlungen ausgehändigt. Diese Regel gilt für alle Zahlungsformen, einschließlich Rechnungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel - in diesem Fall wird das Fahrzeug nach Erhalt der Überweisungsbestätigung ausgehändigt.
§8. Garantie und Reklamationen
- Die Werkstatt gewährt Garantie auf erbrachte Dienstleistungen und eingebaute Teile gemäß den Bedingungen des Herstellers.
- Die Garantiezeiten, gerechnet ab dem Tag des Reparaturabschlusses, betragen:
- neue Teile — 24 Monate,
- aufbereitete (regenerierte) Teile — 6 Monate, mit Ausnahme der von der Werkstatt aufbereiteten Motoren, auf die die Werkstatt eine Garantie von 12 Monaten gewährt,
- gebrauchte Teile — 30 Tage,
- Arbeitsleistung (von der Werkstatt ausgeführte Arbeiten) — 6 Monate.
- Reklamationen bezüglich erbrachter Dienstleistungen oder eingebauter Teile können per E-Mail an die Adresse , schriftlich an die Adresse des Gesellschaftssitzes, telefonisch oder persönlich in der Werkstatt eingereicht werden. Wir empfehlen, die Reklamation unverzüglich nach Feststellung des Problems zu melden, am besten innerhalb von 7 Tagen — dies erleichtert die Ermittlung der Fehlerursache. Diese Empfehlung schränkt die gesetzlichen Rechte des Kunden nicht ein.
- Die Reklamation sollte enthalten: die Daten des Kunden, die Bezeichnung des Fahrzeugs, die Auftrags- oder Rechnungsnummer (sofern vergeben), eine Beschreibung des festgestellten Problems sowie das Begehren des Kunden.
- Die Werkstatt prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Eingang und informiert den Kunden per E-Mail oder schriftlich über das Ergebnis. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort, gilt die Reklamation als anerkannt.
- Die Werkstatt verpflichtet sich, Garantiereparaturen so schnell wie möglich durchzuführen. In extremen Fällen, wie z.B. fehlender Teileverfügbarkeit oder kompliziertem Reparaturcharakter, kann sich die Ausführungszeit verlängern.
- Nach Meldung der Reklamation ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach der Meldung nach vorheriger Terminvereinbarung in der Werkstatt abzugeben. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zum Verlust des Garantieanspruchs für den gemeldeten Mangel führen.
- Die Werkstatt haftet nicht für Verluste oder Kosten, die dem Kunden während des Wartens auf die Garantie- oder Reklamationsreparatur entstehen, einschließlich der Kosten für ein Mietfahrzeug oder anderer Verluste durch mangelnden Zugang zum Fahrzeug.
- Die Rechte aus der Haftung der Werkstatt für die Vertragswidrigkeit der Leistung stehen Kunden zu, die Verbraucher sind, sowie natürlichen Personen, die einen unmittelbar mit ihrer gewerblichen Tätigkeit verbundenen Vertrag abschließen, wenn sich aus dem Inhalt dieses Vertrags ergibt, dass er für sie keinen beruflichen Charakter hat, der sich insbesondere aus dem Gegenstand der von ihnen ausgeübten gewerblichen Tätigkeit ergibt. Die Bestimmungen dieses Reglements schließen diese Rechte weder aus noch schränken sie sie ein; das oben beschriebene Reklamationsverfahren gilt in gleichem Maße für beide Gruppen von Kunden.
§9. Haftung der Werkstatt
- Die Werkstatt haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, einschließlich Hagel, Sturm, Unwetter, Brand, Überschwemmung oder andere atmosphärische Phänomene, die auf dem Werkstattgelände abgestellte Fahrzeuge betreffen können.
- Der Parkplatz der Werkstatt ist unbewacht, aber rund um die Uhr überwacht und videoüberwacht, was die Sicherheit der abgestellten Fahrzeuge erhöhen soll.
- Die Werkstatt haftet nicht für Schäden, die aus Umständen resultieren, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie Vandalismus, Diebstahl oder Folgen höherer Gewalt.
- Die Werkstatt haftet nicht für die Beschädigung oder das Abreißen von Diebstahlsicherungsschrauben und -muttern der Räder (sog. Felgenschlösser) sowie der Adapter für deren Demontage. Es handelt sich um Elemente von empfindlicher Konstruktion, deren Festigkeit mit dem Alter, durch Korrosion und frühere Nutzung zusätzlich abnimmt. Die Werkstatt bemüht sich nach besten Kräften, sie ohne Beschädigung zu demontieren; ihr Abreißen kann jedoch trotz Wahrung der gebotenen Sorgfalt eintreten und begründet keine Ansprüche gegenüber der Werkstatt. In einem solchen Fall trägt der Kunde die Kosten der Notdemontage sowie der Anschaffung neuer Elemente.
- Die Werkstatt haftet nicht für die Beschädigung des FRM-Moduls (Footwell Module), das u. a. in Fahrzeugen MINI der R-Serie und BMW der E-Serie verbaut ist und bei der Computerdiagnose oder der Programmierung des Fahrzeugs beschädigt werden kann. Dieses Modul ist konstruktionsbedingt anfällig für Beschädigungen, wenn es über veraltete Software verfügt oder wenn die Fahrzeugbatterie schwach, verschlissen oder in ihren Parametern nicht mit den Herstellervorgaben konform ist — es kommt dann zu Spannungsabfällen, auf die die Werkstatt keinen Einfluss hat. Die Beschädigung des FRM-Moduls unter solchen Umständen begründet keine Ansprüche gegenüber der Werkstatt; die Kosten seiner Reparatur, Programmierung oder seines Austauschs trägt der Kunde.
§10. Modifikationen und Tuning
- Die Werkstatt führt Modifikationen und Tuning an Fahrzeugen ausschließlich auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden durch, nachdem dieser über die typischen und vorhersehbaren Risiken im Zusammenhang mit dem Umfang der geplanten Arbeiten informiert wurde.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Modifikation, je nach Art und Umfang, eine erhöhte Belastung einzelner Baugruppen verursachen und über die vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Parameter und Annahmen hinausgehen kann. Aus diesem Grund lässt sich ihr vollständiger Einfluss auf die Haltbarkeit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs nicht in vollem Umfang vorhersehen oder garantieren, insbesondere im Hinblick auf Alter, Laufleistung, bisherige Nutzungsweise, frühere Reparaturen und Modifikationen sowie den tatsächlichen technischen Zustand des Fahrzeugs.
- Die Werkstatt verpflichtet sich, die beauftragten Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt, nach dem aktuellen Stand der Technik und entsprechend dem beruflichen Charakter ihrer Tätigkeit auszuführen. Die Werkstatt haftet nach Maßgabe der geltenden Vorschriften für die ordnungsgemäße Auswahl und Ausführung der beauftragten Arbeiten sowie für die Information des Kunden über Gegenanzeigen und Risiken, die die Werkstatt kannte oder bei Wahrung der gebotenen Sorgfalt hätte kennen müssen.
- Die Werkstatt haftet nicht für Ausfälle, beschleunigten Verschleiß oder Schäden, die nicht in einem adäquaten Kausalzusammenhang mit einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten durch die Werkstatt stehen, insbesondere solche, die auf den früheren Verschleiß des Fahrzeugs, verborgene Mängel, die im Rahmen des vereinbarten Diagnoseumfangs nicht erkennbar waren, frühere Reparaturen oder Modifikationen, unsachgemäße Nutzung, sportliche Nutzung, Überlastung des Fahrzeugs, die Nichtbeachtung der Empfehlungen der Werkstatt oder die Nichtdurchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten zurückzuführen sind.
- Eine Modifikation kann zum Verlust oder zur Einschränkung der Herstellergarantie führen, den Umfang des Versicherungsschutzes beeinflussen sowie eine Pflicht zur Information des Versicherers, zur Durchführung einer zusätzlichen technischen Untersuchung oder zur Änderung der Fahrzeugdokumente begründen. Sie kann auch dazu führen, dass das Fahrzeug in der modifizierten Konfiguration die Voraussetzungen für die Zulassung zum Straßenverkehr nicht erfüllt.
- Der Kunde ist für die Art der Nutzung des Fahrzeugs nach Durchführung der Modifikation verantwortlich, einschließlich der Einhaltung der Vorschriften über die Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr, technische Untersuchungen, Registrierung und Versicherung. Diese Bestimmung schließt die Haftung der Werkstatt für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der beauftragten Arbeiten weder aus noch beschränkt sie diese.
- Sofern die Werkstatt keine gesonderte Garantie in schriftlicher Form gewährt, ist die Modifikation nicht von einer Garantie für die Haltbarkeit von Baugruppen erfasst, die nicht unmittelbarer Gegenstand der ausgeführten Arbeiten sind. Dies schließt weder die gesetzlichen Rechte des Kunden noch die Haftung der Werkstatt nach den geltenden Vorschriften aus.
§11. Kennzeichenrahmen
- Der Kunde stimmt dem Austausch der Kennzeichenrahmen gegen firmeneigene Rahmen „Świat MINI" zu.
- Die Werkstatt kann während der Durchführung von Serviceleistungen die Kennzeichenrahmen austauschen. Ein solcher Austausch dient der Kennzeichnung des von der Werkstatt betreuten Fahrzeugs und der Identifizierung des Servicedurchführungsortes.
- Grundsätzlich tauscht die Werkstatt keine Rahmen ohne Kennzeichnungen, Rahmen mit Kennzeichnungen von Automobilclubs, Veranstaltungen, Fahrzeugherstellern, Unternehmen ohne Bezug zur Automobilbranche oder anderen Kennzeichnungen, die nicht mit einer Werkstatt- oder Servicetätigkeit verbunden sind, aus.
- Die Werkstatt kann auch beschädigte, gerissene, gebrochene, verformte oder nicht mehr funktionsfähige Rahmen austauschen.
- Wenn der Kunde dem Austausch der Kennzeichenrahmen nicht zustimmt, sollte er die Werkstatt darüber bei der Fahrzeugannahme zur Reparatur oder zum Service informieren. In diesem Fall werden die Rahmen nicht ausgetauscht.
- Demontierte Rahmen werden für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Tag der Fahrzeugabholung durch den Kunden aufbewahrt. In dieser Zeit kann der Kunde die alten Rahmen abholen oder die Wiederherstellung der vorherigen Kennzeichenmontage beantragen.
- Nach Ablauf von 14 Tagen ab dem Tag der Fahrzeugabholung hat die Werkstatt das Recht, die demontierten Rahmen zu entsorgen oder wegzuwerfen, ohne zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet zu sein.
- Auf Wunsch des Kunden, der innerhalb der oben genannten Frist geäußert wird, kann die Werkstatt die vorherige Kennzeichenmontage unter Verwendung der demontierten Rahmen wiederherstellen, sofern diese noch verfügbar und für die Remontage geeignet sind.
§12. Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht
- Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten für Verträge, die mit der Werkstatt im Fernabsatz (insbesondere telefonisch oder per E-Mail) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, im Sinne des polnischen Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte.
- Ein Kunde, der Verbraucher ist und mit der Werkstatt einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hat, kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten (Widerruf), mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Kosten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses, bei einem Kaufvertrag über eine Sache — mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Sache in Besitz nimmt.
- Das in Absatz 2 genannte Widerrufsrecht steht auch einer natürlichen Person zu, die einen unmittelbar mit ihrer gewerblichen Tätigkeit verbundenen Vertrag abschließt, wenn sich aus dem Inhalt dieses Vertrags ergibt, dass er für diese Person keinen beruflichen Charakter hat, der sich insbesondere aus dem Gegenstand der von ihr ausgeübten gewerblichen Tätigkeit ergibt, wie er auf Grundlage der Vorschriften über das polnische Zentrale Gewerberegister (Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej) zugänglich gemacht wird. Den übrigen Unternehmern, einschließlich Handelsgesellschaften sowie Unternehmern, die einen Kauf beruflichen Charakters tätigen, steht das Widerrufsrecht nicht zu.
- Zum Widerruf des Vertrags ist gegenüber der Werkstatt eine Widerrufserklärung abzugeben — per E-Mail an die Adresse oder schriftlich an die Adresse des Gesellschaftssitzes. Die Erklärung sollte die Daten des Kunden sowie die Bezeichnung des betreffenden Vertrags enthalten. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Erklärung vor deren Ablauf.
- Im Falle des Widerrufs erstattet die Werkstatt dem Kunden alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung, unter Verwendung derselben Zahlungsmethode, die der Kunde verwendet hat, es sei denn, der Kunde stimmt ausdrücklich einer anderen Art der Rückerstattung zu, die für ihn mit keinerlei Kosten verbunden ist.
- Hat die Ausführung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen, ist der widerrufende Kunde verpflichtet, für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen. Der zu zahlende Betrag wird anteilig zum Umfang der erbrachten Leistung unter Berücksichtigung des vereinbarten Preises berechnet.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht in den in Art. 38 des Gesetzes über Verbraucherrechte genannten Fällen, insbesondere nicht bei einem Dienstleistungsvertrag, wenn die Werkstatt die Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vollständig erbracht hat und der Kunde vor Beginn der Leistung darüber informiert wurde, dass er nach vollständiger Erbringung der Leistung sein Widerrufsrecht verliert, sowie bei einem Vertrag, dessen Leistungsgegenstand eine nicht vorgefertigte Sache ist, die nach Spezifikation des Kunden hergestellt wurde oder der Befriedigung seiner individuellen Bedürfnisse dient (z. B. individuell für ein konkretes Fahrzeug bestellte Teile).
- Das in diesem Paragraphen beschriebene Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge, die in den Geschäftsräumen geschlossen werden, d. h. in der Werkstatt in der ul. Jasna 8 in Raszyn.
§13. Schlussbestimmungen
- In Angelegenheiten, die nicht durch dieses Reglement geregelt sind, finden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches (Kodeks cywilny) Anwendung.
- Die Werkstatt behält sich das Recht vor, das Reglement zu ändern. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website der Werkstatt in Kraft.
- Das Abstellen eines Fahrzeugs in der Werkstatt bedeutet die Annahme dieses Reglements durch den Kunden.
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Mo-Fr: 8:00-17:00 Uhr
Sa-So: Geschlossen
Mo-Fr: 8:00-17:00 Uhr
Sa-So: Geschlossen